Hauptschulzweig - Abschlussprüfungen - Praxistag

Abschlussprüfungen 9H/10H

Informationen für Eltern Schülerinnen und Schüler (25.10.2002)

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich Sie/euch über den Erlass des Abschlussverfahrens und die dazu gefassten Konferenzbeschlüsse informieren. Eine Zusammenstellung der wichtigsten Punkte des geltenden Erlasses lege ich als Anlage nochmals bei.

Alle Schülerinnen und Schüler müssen zwei schriftliche Arbeiten schreiben, Mathematik ist für alle verbindlich, das zweite Fach kann aus dem Fächerkanon Deutsch oder Englisch gewählt werden. In diesen Fächern wird für alle Schülerinnen und Schüler eine Klassenarbeit geschrieben. Diejenigen, die dieses Fach als Prüfungsfach gewählt haben, erhalten eine differenzierte Aufgabenstellung und zur Bearbeitung zusätzlich 45 Minuten länger Zeit.

Für die mündliche Prüfung muss ein Fach gewählt werden. Zusammen mit der Wahl des Faches müssen die Schülerinnen und Schüler angeben, ob eine Einzelprüfung oder eine Gruppenprüfung gewünscht wird und ob Zuhörer zugelassen werden,

Die Klassenkonferenz wird dann entscheiden, ob die Schülerin oder der Schüler in dem gewählten Fach von der mündlichen Prüfung befreit werden kann. Auf Verlangen der Schülerin oder des Schülers muss jedoch die Prüfung durchgeführt werden.

Für die Wahlen und die Prüfungen gilt:

  • Die - Wahlzettel müssen von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Für die Tage, an denen die Arbeiten geschrieben und die mündlichen Prüfungen durchgeführt werden, wird seitens der Schule keine Unterrichtsbefreiung erteilt, d.h. Termine zu Vorstellungsgesprächen usw. müssen von ihnen umgelegt werden.
  • Im Krankheitsfalle ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Wer aus Gründen nicht teilnimmt, die er selbst zu vertreten hat, erhält für den betreffenden Überprüfungsteil die Note "ungenügend".

Der Terminplan des Abschlussverfahrens für die Klassen 9 H und 10 H wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Weitere Informationen sind dem Text "Ergänzende Bestimmungen" zu entnehmen.

Mit freundlichem Gruß

Sanner
Zweigleiter