Informationen zur Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten / Schüler/-innen und Schule

Die folgenden Beschreibungen fassen die Vorkehrungen der Waldschule Schwanewede für die regelmäßige Kommunikation zwischen der Schule und den Familien bzw. Erziehungsberechtigten ebenso zusammen, wie die Regelungen für die gegenseitige Kontaktaufnahme bei Bedarf. Wir bitten Sie um Verständnis, dass es in einem so großen System wie der Waldschule erforderlich ist, dass die hier beschriebenen Wege auch eingehalten werden.

1. regelmäßige Informations- bzw. Gemeinschaftsveranstaltungen für Schülerinnen/Schüler und/oder Erziehungsberechtigte

  • am ersten Schultag nach den Sommerferien: Einschulungsfeier vor den Sommerferien: Entlassungsfeiern Sek I und Sek II
  • vor den Sommerferien: Abiturball (Organisation durch 13. Jahrgang) und Abschlussball (Organisation durch Zweigleiter, Lehrkräfte und Eltern)
  • jeweils im Juni: Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler der 4. Klassen der Grundschulen
  • jeweils im Juni: Schulführungen für Eltern und Schüler der 4. Klassen der Grundschulen
  • erster Schultag nach den Sommerferien ab 08.30 Uhr: Einschulungsfeiern für den 5. Jahrgang
  • Beginn des Kalenderjahres: Informationsveranstaltung für die 9. Klassen zur Einführungsphase und zur Struktur der Sek. II
  • jeweils im Februar: Informationsveranstaltung für die 10./11. Klassen über die Qualifikationsphase (Profile, Kurswahlen)
  • jeweils im Februar: Elternsprechtage
  • jeweils im Dezember: Schülersprechtage
  • diverse Aufführungen, Präsentationen und Ausstellungen nach Ankündigung

2. Kommunikationswege bei Bedarf oder bei etwaigen Beschwerden

  • Alle Lehrkräfte und das nicht-unterrichtende Personal sind über das Sekretariat der Schule (Telefon 04209 75-0), über eine Mitteilung im Schuljahresplaner der Schülerinnen und Schüler oder über ihre schulische E-Mail-Adresse (Vorname.Nachname@waldschule-schwanewede.net) erreichbar. Die Schule kann aus Gründen des Datenschutzes keine Telefonnummern von Lehrkräften weitergeben.
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule einen Schuljahresplaner, den sie verbindlich führen müssen. In den Wochenblättern (Kalenderteil) und auf den dafür vorgesehenen Seiten ist Platz für kurze Mitteilungen der Erziehungsberechtigten an Lehrkräfte bzw. der Lehrkräfte an die Erziehungsberechtigten.
  • Bitte sprechen Sie grundsätzlich die jeweils zuständige bzw. betroffene Person, also meist die Fach- oder Klassenlehrkräfte an. Bei Beschwerden bitten Sie zunächst die Person um ein Gespräch, mit deren Handeln sie nicht einverstanden sind.
  • Ist auf dem Wege keine Lösung bzw. Einigung zu erzielen, so wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft oder den Tutor/die Tutorin.
  • Wenn Ihrem Anliegen immer noch nicht Rechnung getragen werden kann, oder das Problem immer noch nicht ausgeräumt ist, wenden Sie sich an die Zweigleitung, danach an den Schulleiter bzw. die Stellvertreterin.
  • Klassenleitung, Tutor, Tutorin haben das Recht, im Bedarfsfall eine kurze schriftliche Darstellung zu erbitten.
  • Zweigleitung und Schulleiter/Stellvertreterin benötigen grundsätzlich eine kurze schriftliche Darstellung.
  • Alle Mitarbeiter/-innen der Schule bemühen sich, etwaigen Anliegen, Wünschen oder Beschwerden zügig nachzugehen, haben Sie aber bitte Verständnis dafür, dass wir uns in der Regel nicht unmittelbar um Ihre Anliegen kümmern können.
  • Wünschen Sie ein Gespräch, ist eine vorherige Terminvereinbarung über das Sekretariat dringend zu empfehlen. Wenn Sie ohne vorherige Anmeldung mit einem Gesprächswunsch in die Schule kommen, besteht in der Mehrzahl der Fälle die Gefahr, dass Ihre gewünschten Gesprächspartner in ihren Stundenplan und den Terminplan der Schule eingebunden und daher unabkömmlich sind.