Info für Schülerinnen und Schüler zum Konzept

"Gegen Gewalt an der Waldschule"

An unserer Schule sind Begegnungen mit Gewalt nicht unbekannt. Die meisten von euch haben sie in irgendeiner Form schon einmal gespürt und auch darunter gelitten. Das können und wollen wir nicht dulden. Jede(r) von euch muss dazu beitragen, dass Gewalt an unserer Schule auf ein möglichst geringes Maß reduziert wird.

An der Waldschule wird Gewalt nicht geduldet.

Alle Gruppen (Schülerinnen und Schüler, Eltern, nichtunterrichtendes Personal und Kollegium) werden gegen Gewalt eintreten. Niemand spricht euch das Recht auf Selbstverteidigung ab, wenn Ihr tätlich angegriffen werdet. Das darf aber nur das letzte Mittel sein. Verbale Attacken werden allerdings nicht als Grund für Tätlichkeiten anerkannt. Das Kollegium der Waldschule hat gemeinsam mit der Schülervertretung und der Elternvertretung Regeln entwickelt, die eingehalten werden müssen.

Regeln zur Vermeidung von Gewalt an der Waldschule:

  • Gewalttätige körperliche Auseinandersetzungen sind grundsätzlich verboten.
  • Mitschülerlinnen dürfen weder mit Worten noch mit Taten angegriffen werden.
  • Jede(r) hat das Recht nicht angegriffen zu werden.
  • Alle sollen Schülern und Schülerinnen, die angegriffen werden, helfen.

Empfehlungen zum Umgang mit Gewalt:

  • Bleibt nicht untätig stehen und schaut zu, wenn jemand angegriffen wird.
  • Holt sofort Hilfe (möglichst eine Lehrkraft), wenn Ihr eine Situation erkennt, die auf körperliche Gewalt hinausläuft. Das hat überhaupt nichts mit Petzen zu tun!
  • Jede Lehrkraft ist im akuten Notfall für euch ein Ansprechpartner. Darüber hinaus gibt es aber auch noch offizielle Ansprechpartner und -partnerinnen" für schwelende Konflikte. Das sind neben Euren Klassenlehrern und Klassenlehrerinnen die Beratungslehrerin Frau Müller- Rückriem, der Beratungslehrer Herr Engel, die Schulleitung, die Schülerschlichter/-innen für die Orientierungsstufe und alle von euch gewählten Klassensprecher und -sprecherinnen.

Wenn wir die oben genannten Leitgedanken und Regeln durchsetzen wollen, lässt es sich leider nicht vermeiden, Verstöße mit Strafen zu ahnden. Dies ist im Interesse aller friedliebenden Schulbesucher eine Notwendigkeit. Nichts würde uns allerdings mehr freuen, als wenn die vorgesehenen Strafen nie ausgesprochen werden müssten.

Strafen für aggressive Verstöße, die auch sofort ausgesprochen werden können:

  • Anfertigung schriftlicher Arbeiten im Zusammenhang mit dem Verstoß.
  • Ausführung nützlicher Arbeiten für die Schulgemeinschaft in den Pausen oder nachmittags.
  • Sofortiger tageweiser Unterrichtsausschluss bei tätlichen Angriffen (z.B. bei gezielten Schlägen oder Tritten).
  • Im Falle von schweren Verstößen wird sofort die Polizei eingeschaltet.

Über die oben genannten Maßnahmen hinaus sind im Schulgesetz weitere formelle Ordnungsmaßnahmen vorgesehen (schriftlicher Verweis, Überweisung an eine Parallelklasse oder auf eine andere Schule mit dem gleichen Bildungsabschluss, sowie der Ausschluss vom Unterricht über einen längeren Zeitraum), die durch die jeweilige Klassenkonferenz, bzw. Zweigkonferenz beschlossen werden können.

Wir wollen euch aber auch helfen, wenn ihr Probleme habt und meint, nur noch zuschlagen zu können. Sprecht in solchen Fällen mit Personen Eures Vertrauens. Das können z.B. alle oben genannten Ansprechpartner und - partnerinnen sein. Sie werden sich gemeinsam mit euch bemühen, euch zu helfen und Gewalt zu vermeiden. Wer aber gegen die Regeln verstoßen hat, kann darauf zählen, dass ihm neben einer Strafe auch alle Chancen und Hilfen gegeben werden sich wieder in unsere Gemeinschaft einzufügen.

Eure Lehrerinnen und Lehrer, Eltern- und Schülervertretung