Benutzungsordnung der Schülerbücherei der KGS Waldschule Schwanewede

§ 1 Allgemeines

  1. Die Schulbibliothek ist eine Einrichtung der KGS Waldschule Schwanewede. Deshalb gilt hier die Schulordnung. Sie ist Lern- und Arbeitsort und dient dem Aufenthalt in Freistunden.
  2. Jede Schülerin, jeder Schüler und jede Lehrkraft der Waldschule ist berechtigt die Bibliothek im Rahmen der Benutzungsordnung zu benutzen.
  3. Die Benutzung der Bibliothek ist unentgeltlich. Ausleihe und Computernutzung inklusive Internetnutzung sind ebenfalls kostenfrei.
  4. Der Eingang zur Bücherei erfolgt vom Treppenhaus des Nordeingangs aus. Die Tür zum Verwaltungstrakt ist nur für Notfälle gedacht.
  5. Mit dem Betreten der Bibliothek erkennt die Benutzerin / der Benutzer diese Benutzungs­ordnung an.

§ 2 Öffnungszeiten

  1. Die Schulbibliothek ist von montags bis donnerstags von 8:00 – 15:25 Uhr und freitags von 8:00 – 12:00 Uhr geöffnet.
  2. In den Niedersächsischen Schulferien ist die Bibliothek geschlossen
  3. Änderungen der Öffnungszeiten werden rechtzeitig bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung

  1. Bei der Schulanmeldung haben Schülerinnen/ Schüler die Möglichkeit, sich für die Nutzung der Buchausleihe anzumelden.
  2. Mit ihrer Unterschrift geben sie ihr Einverständnis, dass die für die Abwicklung der Ausleihe erforderlichen Daten von der Schulverwaltung übernommen werden und nur für diesen Zweck elektronisch gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Außerdem verpflichten sie sich Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungs-wertes für verlorene bzw. unbrauchbar beschädigte Bücher und andere Medien zu leisten.
  3. Für Minderjährige Schüler/-innen gilt die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

§ 4 Benutzerausweis

  1. Der Schülerausweis der KGS Waldschule Schwanewede gilt gleichzeitig als Leserausweis.
  2. Die Ausleihe von Büchern und anderer Medien ist nur mit einem gültigen Schülerausweis zulässig.
  3. Der Schülerausweis ist nicht übertragbar. Für Schaden, der durch Missbrauch des Schülerausweises entsteht, haftet die Schülerin / der Schüler bzw. ihr / sein gesetzlicher Vertreter.
  4. Für die Ausstellung eines neuen Schülerausweises als Ersatz für einen abhanden gekomme­nen oder zerstörten Ausweis wird im Sekretariat eine Gebühr erhoben.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist

  1. Gegen Vorlage des Schülerausweises können Bücher und andere Medien für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
  2. Die Leihfrist beträgt für
    allgemeine Bücher 2 Wochen
    Nachschlagwerke 1 Tag
    andere Medien 2 Wochen
    Klassensätze 1 Monat
    Lehrerbücherei keine Begrenzung
  3. Die Leihfrist kann zweimal jeweils um 2 Wochen verlängert werden, falls keine Reservie­rung vorliegt. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit individuelle Fristen abzusprechen.
  4. Es können gleichzeitig maximal 5 Medien entliehen werden.
  5. Bücher und andere Medien, die zum Informations- bzw. Präsenzbestand gehören oder aus anderen Gründen ausschließlich in der Bücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
  6. Für ausgeliehene Bücher und andere Medien kann eine Reservierung vorgenommen werden.

§ 6 Verspätete Rückgabe

  • Bei Überschreitung der Leihfrist wird zunächst per Email an die Rückgabe erinnert.
    Nach mehrmaliger erfolgloser Erinnerung per Email wird auf dem Postweg eine Mahnung verschickt. Die entstehenden Portokosten sind zu erstatten.

§ 7 Behandlung der Medien, Haftung

  1. Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist der Benutzer/die Benutzerin schadensersatzpflichtig.
  2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer / von der Benutzerin auf Mängel hin zu überprüfen. Bei entliehenen Medien haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Verschulden trifft.
  3. Verlust oder Bädigung der Bücher und Medien sind der Bibliothek an zu zeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
    • Die Waldschule Schwanewede übernimmt keine Haftung für dem Benutzer entstehende Schäden, die durch CD-ROMs an Dateien und Datenträgern, durch Kassetten, CDs , DVDs oder Videobänder an Abspielgeräten usw. entstehen.
    • Inhalte, Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über das Internet abgerufen werden können.
    • technische Probleme, nicht ordnungsgemäße Datenübermittlung, Nicht-Erreichen des Servers, Verlust, Veränderung oder Beschädigungen der gespeicherten Daten.
    • Folgen von Aktivitäten der Benutzer im Internet (finanz. Verpflichtungen, Bestellungen, Nutzung kostenpflichtiger Dienste).

§ 8 Schadenersatz

  • Bei Verlust oder unbrauchbarer Beschädigung ist der Wiederbeschaffungswert des Buches oder Mediums zu bezahlen. In Einzelfällen entscheidet die Bibliothek, ob ein Ersatzbuch als Schadenausgleich in Frage kommt.

§ 9 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

  1. Jede Benutzerin / jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
  2. Es gilt die Schulordnung der KGS Waldschule Schwanewede.
  3. Die Bücherei ist ein Raum der Stille. Unterhaltungen sollten im Flüsterton geführt werden.
  4. Die Bibliothek dient nur in den Freistunden auch als Aufenthaltsraum. Hier gilt wie im Unterricht die Rücksichtnahme auf Schülerinnen und Schüler, die die Bücherei als Ort der Ruhe zum Lesen und Lernen/Arbeiten nutzen.
  5. In den Pausen kann die Bücherei nur zur Abgabe und Ausleihe von Büchern und anderen Medien genutzt werden.
  6. Nutzung der Internetarbeitsplätze:
    - Die Computer können nach Eintrag in die Computernutzerliste benutzt werden.
    - Die Nutzung ist kostenlos.
    - In den Pausen bleiben die Computer grundsätzlich aus.
    - Alle Computer sind vorrangig für Unterrichtszwecke vorgesehen und müssen ggf.
    von Schülerinnen und Schülern ohne Arbeitsauftrag geräumt werden.
    - Für die Nutzung der Computer gilt die Computernutzungsordnung und die Internet-Regeln der Schule.
  7. Das Hausrecht nimmt die Leiterin der Bibliothek wahr oder das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 10 Druck- und Kopierkosten

  1. Ein Computerausdruck in der Bücherei verursacht Kosten. Diese werden anhand des Papier- und Tonerverbrauchs durch den IServ-Printer (Computerprogramm) ermittelt und von einem Guthabenkonto des Nutzers abgezogen. Jede Schülerin/jeder Schüler erhält pro Schuljahr
    2,00 € von der Schule gut geschrieben. Darüber hinaus kann das Konto aufgeladen werden, indem in der Bücherei 2,00€- oder 3,00 €-Guthaben-Pacs erworben werden.
    Die Guthaben können nicht ausgezahlt werden, werden aber in das jeweils folgende Schuljahr übertragen. Restguthaben am Ende der Schulzeit bzw. beim Verlas­sen der Schule sollten verbraucht werden, da sie sonst verfallen.
  2. In der Bibliothek steht den Schülerinnen und Schülern ein Fotokopierer zur Verfügung. Eine Schwarz-Weiß-Kopie kostet pro Seite 5 Cent, eine Farbkopie 30 Cent pro Seite.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

  • Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung schwerwiegend und wiederholt verstoßen, können für dauernd oder für begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten

  • Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 28. April 2010, durch Beschluss des Schulvorstandes vom 27. April 2010 in Kraft. Jede vorherige Benutzungsordnung der Schulbibliothek tritt gleichzeitig außer Kraft.

Schwanewede, den 28. April 2010
Der Schulleiter