INTERNET-Regeln

Die Waldschule stellt für alle Schülerinnen und Schüler in der Bücherei oder gegebenenfalls im Unterricht einen Internetzugang zur Verfügung. Dieser Zugang soll eure schulischen Aktivitäten erleichtern und bereichern. Leider gibt es immer wieder einzelne, die die Möglichkeiten des Internets in der Schule missbrauchen. Daher müssen zu eurem eigenen Schutz einige Einschränkungen gelten.

Es ist vor allem jeglicher Umgang mit folgenden Inhalten untersagt:

  • Inhalte, die dem allgemeinen Geschmack zuwider laufen
  • Inhalte, die Gewalt verherrlichen
  • pornographische Inhalte
  • rassistische und/oder nationalsozialistische Inhalte

Weiterhin gilt:

  • Es ist untersagt, den Internetzugang der Schule zur Verbreitung von Informa­tionen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Waldschule Schaden zuzufügen.
  • Es ist verboten, Informationen zu verschicken, die rechtlichen Grundsätzen wider­sprechen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidi­gende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten.Grundsätze, wie sie beispielhaft in der Netiquette, dem Knigge im Bereich der Da­ten­­kommunikation, enthalten sind, sind einzuhalten. Der Text der Netiquette des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS) ist im Internet unter
    http://www.netplanet.org/netiquette/ verfügbar.
  • Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen der Waldschule Schwanewede einzugehen (z. B. Bestellungen über das Internet, Teilnahme an Versteigerungen) oder kostenpflichtige Internetdienste zu nutzen.
  • Es ist verboten, beim Chat persönliche Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer,...) zu übermitteln.

Wer gegen die Regeln der Internet-Nutzerordnung verstößt, wird sofort für mindestens drei Monate für sämtliche Internetzugänge der Schule gesperrt!

Auch im Unterricht darf der-/diejenige keinen Computer bedienen.

Sein / Ihr Name wird in eine Liste aufgenommen, die öffentlich in der Bücherei, im Leh­rer­zimmer und im Internet-Cafe ausgehängt wird.

Dies ist nicht abhängig von der Schwere irgendeines Verstoßes. Schon der Versuch führt zum Entzug der Erlaubnis. Die Aufsicht bzw. Frau Mües entscheidet!

Der Schulleiter