Schulordnung
(gültig ab 11. April 2007);
ergänzte Fassung vom 19. März 2007


Grundsätze für den Umgang miteinander

Diese Schulordnung richtet sich an alle, die an der Waldschule Schwanewede lehren und lernen.

Für diese Gemeinschaft sollen folgende Ziele gelten:

  • Wir nehmen in der Schule aufeinander Rücksicht und achten uns gegenseitig.
  • Wir tolerieren andere Meinungen, andere Bräuche, ein anderes Aussehen, andere Überzeugungen.
  • Aus diesem Grund ist das Tragen von Abzeichen oder Kennzeichen an der Kleidung, die dem Toleranzgrundsatz entgegenstehen und/oder undemokratische oder politisch einseitige/extreme Überzeugungen zum Ausdruck bringen, in der Waldschule untersagt.
  • Wir verbreiten keine Fotos oder Dokumente, die gegen die guten Sitten oder die Grundsätze dieser Schulordnung verstoßen.
  • Treten Konflikte auf, lösen wir diese gewaltfrei, evtl. holen wir uns Hilfe bei den VertrauensschülerInnen, bei den BeratungslehrerInnen oder bei einer Person unseres Vertrauens. Hier gilt das ausgearbeitete Konzept zur Verhütung von Gewalt.
  • Wir sind höflich gegenüber allen Personen, die sich an der Waldschule aufhalten.
  • Die Schule ist für alle da. Jeder, jede soll dafür Sorge tragen, dass sie sauber und in gutem Zustand bleibt.
  • Wir kommen pünktlich zum Unterricht und bemühen uns jederzeit, die gestellten Aufgaben zu erfüllen.
  • Die Anweisungen der Lehrkräfte und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule werden befolgt.
  • Schülerinnen und Schüler, die Anweisungen bewusst und absichtlich nicht befolgen, wird nach Erörterung des Vorfalls mit der Klassenlehrkraft und deren Anhörung des Schülers/der Schülerin ein schriftlicher Verweis erteilt. Der Verweis wird von der zuständigen Leiterin/dem zuständigen Leiter des Zweiges unterzeichnet, den Erziehungsberechtigten bekannt gegeben und in die Akte des Schülers/der Schülerin aufgenommen. Er muss bei der Findung der Verhaltensnote berücksichtigt werden.

Regeln für den Ablauf des Schulalltags

  • Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgesetzt:
    Block 1 07:40 – 08.20 40 min
    Pause 08:20 – 08.25
    Block 2 08.25 – 09.45 80 min
    Pause 09:45 – 10.05
    Block 3 10.05 – 11.25 80 min
    Pause 11.25 – 11.45
    Block 4 11.45 – 13:05 80 min
    Pause 13.05 – 13.35
    Block 5 13:35 – 14:55 80 min
  • Ab 7.20 Uhr übernimmt die Schule die Aufsicht im Schulgebäude. Die Schüler und Schülerinnen halten sich in den Pausenhallen oder auf dem Schulhof auf.
  • Aufsichtspositionen sind in ihren Besonderheiten beschrieben. Die Schulhofgrenzen sind eindeutig definiert, so dass für alle SchülerInnen und LehrerInnen klar ist, wo sich die SEK-I-Schülerlnnen aufhalten dürfen. Die Grenzen werden farbig gekennzeichnet.
  • Im Rahmen der Offenen Pause bleiben die Klassenräume unverschlossen. Der Klassenraum wird nur verschlossen, wenn eine Klasse ihren Raum für eine Stunde oder mehr verlässt. Die Schüler und Schülerinnen haben die Wahl, ob sie sich im Klassenraum, in der Pausenhalle, auf dem Schulhof oder auf den Gängen aufhalten.
  • Die Fachräume werden nach wie vor abgeschlossen. Auf den dazugehörenden Fluren ist dann der Aufenthalt nur direkt vor dem Fachunterricht erlaubt.
  • Diese Pausenregelung ist nur möglich, wenn alle Rücksicht aufeinander nehmen, d.h. zum Beispiel, dass Musik nur in Klassenraumlautstärke abgespielt werden darf, dass Schüler und Schülerinnen selbst auf ihren Klassenraum Acht geben, dass auch Schüler und Schülerinnen mal ihre Ruhebedürftigkeit anmelden dürfen, dass die Klassenräume regelmäßig gelüftet werden.
  • Besondere Rücksicht ist dann erforderlich, wenn Klassenarbeiten über die Pausen hinweg geschrieben werden.
  • Spiele, die Mitschüler und Mitschülerinnen belästigen oder gefährden oder den Unterricht stören sind nicht gestattet.
  • Handys sind während der Schulzeit ausgeschaltet. Die Erlaubnis zur Benutzung kann nur von Lehrern/Lehrerinnen erteilt werden und sollte absolute Ausnahme sein. Bild- und Tondokumente von Mitschülern/-schülerinnen und an der Schule arbeitenden Personen dürfen ohne deren Erlaubnis nicht angefertigt und veröffentlicht werden.
  • Während der Unterrichtszeit und in den Pausen dürfen die Schüler und Schülerinnen das Schulgrundstück nicht verlassen, es sei denn die Erlaubnis des Klassenlehrers oder der Klassenlehrerin liegt vor. Auch die Eltern müssen ihr Einverständnis gegeben haben. Diese Regelung gilt nicht für die volljährigen Schüler und Schülerinnen und für die Jahrgänge 11 bis 13.
  • Schulgebäude und Schulgrundstück sind rauchfreie Bereiche. Das Rauchen ist dort für alle Personen untersagt.
    Im Wartebereich der Bushaltestellen und im Bereich der Schulhofausgänge ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Essen und Trinken sind im Unterricht in der Regel nicht gestattet.

Regelungen, die mit dem Schulweg in Verbindung stehen

  • Fahrschüler/Fahrschülerinnen
    • Beim Aus- und Einsteigen in die Busse verhalten sich alle rücksichtsvoll, damit niemand gefährdet wird. Bei Verstößen gegen diese Regel oder sonstigem Fehlverhalten an oder in den Bussen kann die Schule die Fahrerlaubnis einziehen.
    • Wartezeiten auf die Busse können am besten in der Bücherei überbrückt werden.
  • Zweiradfahrer /Zweiradfahrerinnen
    • Auf dem Schulgrundstück müssen Zweiräder geschoben werden. Das Befahren des Schulgrundstücks ist grundsätzlich nur bis zu den Fahrradständern erlaubt. Dabei verhalten sich die Zweiradfahrer/-innen rücksichtsvoll. Fußgänger/-innen haben grundsätzlich Vorrang.
    • Eure Räder müssen verkehrssicher sein und abgeschlossen werden.

Besondere Angebote unserer Schule

  • Cafeteria
    • Die Cafeteria wird privatwirtschaftlich geführt und steht euch in der Regel von 8.30 bis 13.00 zum Einkauf zur Verfügung.
    • Sie soll nur durch den Außenzugang betreten werden.
  • Bücherei
    • Die Bücherei kann in großen Pausen, Freistunden oder Wartezeiten benutzt werden.
    • Auch hier gilt die Rücksichtnahme auf die Schüler und Schülerinnen, die die Bücherei als Ort der Ruhe benutzen. In der Bücherei hat Frau Mues das Hausrecht. Ihren Anweisungen müssen alle Folge leisten.

Schule und Umwelt

  • Das Schulgebäude und die Schulanlagen sind sauber zu halten.
  • Getränke sollen nicht in Dosen mitgebracht werden.
  • Abfälle sind in die Mülleimer zu werfen, gelbe Säcke sollen aufgestellt und benutzt werden. Sammelbehälter für Altpapier, Altglas und Batterien bitte ebenfalls benutzen.
  • Wir wollen uns bemühen, in allen Bereichen Energie zu sparen.

Klassenordnungen

  • Jede Klasse soll sich eine Klassenordnung erarbeiten. Aus dieser Ordnung soll auch hervorgehen, wie die Klasse die Verantwortung, die sie für ihren Bereich übernimmt, wahrnehmen will.
  • Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein, der für eine gewischte Tafel, einen Kreidevorrat, das Schließen der Fenster am Ende des Schultages, sinnvolles Lüften usw. sorgt. Sauberkeit und Ordnung im Raum ist Aufgabe der gesamten Klasse!
  • Für die aufsichtsführenden Lehrkräfte müssen diese Ordnungen zur Einsicht bereit liegen.
  • In fremden Klassenräumen sind wir Gäste und verhalten uns entsprechend.

Verstöße

  • Wer gegen diese Hausordnung verstößt, muss mit einer Maßnahme entsprechend des Maßnahmenkatalogs rechnen. (siehe Anhang)

Verbindlichkeit

  • Ein Miteinander in der Schule gelingt, wenn sich alle Beteiligten an bestehende Absprachen halten.

Kollegium, Schulleitung, Schüler- und Elternrat der Waldschule

--> Anhang