Schulbusse

Die einzelnen Ortschaften unserer Gemeinde liegen bis zu 20 km vom Schulort entfernt. Daher kommen wir leider nicht ohne Schulbusse aus.

Der Träger der Kosten für die Schülerbeförderung ist der Landkreis.
Alle Beschlüsse und Entscheidungen der Schule, die die Kosten der Schülerbeförderung betreffen, müssen vom Landkreis genehmigt werden.

Um die Schulbusse kostenfrei nutzen zu können gilt zur Zeit die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 mindestens 3 km, die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 mindestens 4 km von der Schule entfernt wohnen müssen.

Die Schulbusse fahren an einem normalen Schultag zur ersten und zweiten sowie nach der fünften und sechsten Stunde. Montags und dienstags fahren die Busse auch nach der achten Stunde. Bei besonderen schulischen Veranstaltungen können sich die Fahrzeiten ändern.

Da der Schulweg kein Teil des eigentlichen schulischen Unterrichtsbetriebs ist, gibt es in den Schulbussen außer den Fahrern und Fahrerinnen keine Aufsichten. Helfen Sie uns bitte dabei, Ihre Kinder immer wieder darauf hinzuweisen, dass sie in den Bussen nicht allein sind, dass sie Rücksicht nehmen und altersbedingte Vorteile nicht zu Lasten jüngerer Schülerinnen und Schüler ausnutzen sollen.

Wenn Ihnen bekannt wird, dass sich einzelne Schülerinnen oder Schüler in den Bussen rüpelhaft benehmen, so teilen Sie uns bitte unverzüglich die Namen mit, damit wir in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten etwas dagegen unternehmen können.

Die Schule behält sich vor, Fahrausweise bei wiederholten Verstößen einzuziehen.