** Pressemitteilung der EWE ***
Seit mehr als 5 Jahren besteht der Wunsch seitens der Lehrerschaft der Waldschule eine Photovoltaikanlage zur Gewinnung von Strom aus Sonnenlicht auf dem Dach der Waldschule zu errichten. Die Umsetzung scheiterte zunächst einerseits an notwendigen Sanierungsarbeiten an Gebäuden der Schule und andererseits an fehlenden Sponsoren.
Im August 2002 erklärte sich EWE bereit den lang ersehnten Wunsch zu erfüllen. Zwischen der Gemeinde als Schulträger und EWE wurde vereinbart, dass EWE eine Anlage errichtet, Eigentümer und Betreiber bleibt und die Gemeinde das Dach des Baukörpers zur Verfügung stellt.
Nach den ersten technischen Abstimmungsgesprächen wurde festgestellt, dass das Flachdach, auf dem die Anlage errichtet werden sollte, nicht ausreichend stabil war, um die Belastungen aus dem Gewicht der Anlage und der Befestigungsgewichte aufzunehmen.
Die Gemeinde beschloss daher eine Sanierung des Flachdaches durchzuführen, wobei die Belange zur Befestigung der Photovoltaikanlage zu berücksichtigen waren. Die Sanierungsarbeiten wurden im November diesen Jahres durchgeführt.
Zwischenzeitlich wurde die Lieferung und Montage der von EWE zugesagten Photovoltaikanlage durch EWE an eine Fachfirma vergeben. Das örtliche Elektroinstallationsunternehmen Winsemann erhielt den Auftrag die Anlage betriebsfertig zu liefern und zu montieren. Nach einer kurzen Montagezeit konnte die Anlage dann am 09.12.2003 in Betrieb gesetzt werden und speist seitdem regenerativ erzeugten Strom in das Stromversorgungsnetz ein.
Die Anlage besteht aus 18 Solarmodulen der Firma BP mit einer Leistung von jeweils 160 Watt. Die Gesamtleistung der Anlage beträgt 2.880 Watt. Sie hat eine Modulfläche von ca. 23 qm. Um den durch die Module erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln wurde ein Wechselrichter vom Typ Sunny Boy 2500 eingesetzt. Der Wechselrichter ist mit einer seriellen Schnittstelle versehen. Daher ist eine Übertragung von Werten zu einem Anzeigedisplay oder zu einem PC möglich. Es ist vorgesehen ein Anzeigedisplay an entsprechender Stelle in der Schule zu montieren, so dass die Schüler täglich die Produktionswerte ablesen können. EWE stellte der Schule außerdem ein zusätzliches Solarmodul für Anschauungszwecke im Physikunterricht zur Verfügung.
Die Anlage wird bei einem durchschnittlichen Ertrag von 800 kWh pro 1-kW-Abschlussleistung jährlich ca. 2.300 kWh Strom erzeugen. Bei einer durchschnittlichen Einsparung von jährlich ca. 900 kg Kohlendioxyd (CO2) pro 1 kW-Anschlussleistung werden außerdem ca. 2.592 kg CO2 jährlich vermieden.
Die Grundlage für die Vergütung regenerativer Stromerzeugung ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vom 29. März 2000. Nachdem das EEG in Kraft getreten war, konnte ein stetiger Zuwachs an Photovoltaikanlagen verzeichnet werden, da durch das EEG bundesweit einheitliche Vergütungssätze für den erzeugten und in das jeweilige Netz der Energieversorgungsunternehmen vorgeben sind.
Aktuelle Informationen zur Nutzung der Sonnenenergie sind auch im Intranet zu bekommen, so zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) unter www.bmu.de oder des Solarenergie-Förderverein e.V. (sfv) unter www.sfv.de.
Strom mit Hilfe der Sonnenenergie zu produzieren ist aktueller den je.
In einer Pressemitteilung vom 07.11.2003 wurde ein Vorschaltgesetz speziell für die Photovoltaik wie folgt angekündigt.
Pressemitteilung
Nr. 209/03
Berlin, 07.11.2003
Sonnenstrom wird ab Januar 2004 besser vergütet
Trittin kündigt Vorschaltgesetz für Fotovoltaik an
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat ein Vorschaltgesetz speziell für die Fotovoltaik angekündigt. Damit wird die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgesehene neue, erhöhte Vergütung für Sonnenstrom schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen. "Das auslaufende 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm wird damit kompensiert. Die Branche erhält die dringend notwendige Investitionssicherheit und der befürchtete 'Fadenriss' wird vermieden", sagte Trittin heute anlässlich der Inbetriebnahme einer neuen Produktionsstraße für Fotovoltaik-Module bei der Solarworld AG in Freiberg/Sachsen.
Erzeuger von Solarstrom sollen zukünftig 45,7 Cent pro Kilowattstunde als Grundvergütung erhalten. Dies gilt auch für große Freiflächenanlagen, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden erhöht sich die Vergütung: um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 9,3 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen und zusätzlich um 5 Cent pro Kilowattstunde bei Fassadenanlagen. Mit einer installierten Leistung von rund 400 Megawatt trägt die Fotovoltaik zwar noch einen sehr geringen Beitrag zur bundesdeutschen Stromversorgung bei, sie hat aber von allen erneuerbaren Energien mit die weltweit größten Ausbaupotenziale.
"Mit der Fotovoltaik bauen wir in Deutschland einen neuen Zweig der industriellen Produktion auf", sagte Trittin. Seit 1999 verzeichnet Deutschland in der Photovoltaikbranche jährliche Wachstumsraten von 30 bis 40 Prozent und ist seit dem Jahr 2000 neben Japan weltweit führend in diesem Zweig der erneuerbaren Energien. "Das war keinesfalls absehbar. Kurz bevor wir 1998 die Regierung übernommen haben, hatte der letzte Hersteller von Fotovoltaikanlagen Deutschland verlassen", so der Bundesumweltminister.
Als wirksamstes Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien hat sich Erneuerbare-Energien-Gesetz erwiesen. "Das Modell gewährleistet langfristige Investitionssicherheit und ist, anders als staatliche Subventionen, nicht von der Kassenlage der öffentlichen Haushalte abhängig", so Trittin. Die Bundesregierung will den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 6,25 Prozent im Jahr 2000 auf mindestens 12,5 Prozent im Jahr 2010 verdoppeln und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. 2050 sollen erneuerbare Energien die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs stellen.
In der Pressemitteilung vom 12.12.2003 wurde dann aktuell folgendes verkündet:
Pressemitteilung
Nr. 231/03
Berlin, 12.12.2003
Förderung erneuerbarer Energien wird verbessert
Neue Konditionen für das Marktanreizprogramm ab 2004
Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen. Zudem wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des MAP stellen. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie aber erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen.
Die neuen Richtlinien gelten bis Ende 2006. Das Marktanreizprogramm wird gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im nächsten Jahr stehen dafür 200 Millionen Euro (nach 190 Mio. Euro in 2003) zur Verfügung. Die Mittel werden bis 2006 kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhöht. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse, mit denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise getilgt werden.
Mit Zuschüssen werden bei der Errichtung Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen für Schulen und Universitäten sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse gefördert. Die Anträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefördert.
Das zentrale Ziel des Marktanreizprogramms ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und dazu beizutragen, dass deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit den neuen Förderrichtlinien stärken wir die Investitionsanreize und schaffen Investitionssicherheit. Von der Erweiterung der Antragsberechtigten im kommunalen Bereich erwarte ich Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien."
Hinweis: Die neuen Richtlinien werden morgen im Bundesanzeiger 234 veröffentlicht.
Um das Thema Stromerzeugung durch Nutzung der Sonnenenergie an der Waldschule Schwanewede weiter zu thematisieren, sind in Zusammenarbeit zwischen der EWE und der Schulleitung zusätzliche Informationsveranstaltungen geplant. So wird zum Beispiel Ende Januar der EWE Schulberatungswagen zur Schule kommen, um zunächst mit interessierten Lehrer/innen das Thema der regenerativen Energieerzeugung zu vertiefen. Anschließend wird der EWE Schulberatungswagen ein weiteres Mal zur Verfügung gestellt, um mit den Schülerinnen und Schülern dieses Thema anschaulich darzustellen und zu kommunizieren.
Mit Wind, Sonne, Biogas und Wasserkraft nutzt die EWE über das Tochterunternehmen EWE NaturWatt erneuerbare Energiequellen - zuverlässig, zertifiziert und zukunftsorientiert. In Zeiten der Diskussion um neue Formen der Energiegewinnung wird so ein Weg gegangen, der in Zukunft unsere Umwelt und die unserer Kinder nachhaltig verbessert.
Weitere Informationen finden Sie bei EWE NaturWatt unter http://www.ewe-naturwatt.de